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Kosten

Die Abrechnung unserer Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Abrechnungsempfehlung für psychotherapeutische Leistungen zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern.

Die psychotherapeutische Behandlung bemisst sich in der Regel am 2,3-fachen Satz. Gebührenziffern können jedoch bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden, sofern die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen besonders schwierig ist, außergewöhnlich lange dauert oder andere Umstände vorherrschen, die die Ausführung psychotherapeutischer Leistungen erschweren.

Trotz unserem Bemühen um eine vollständige Kostenerstattung kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe nicht die alle Kosten im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung erstatten, sodass eventuell ein Teil der Kosten durch Patient:innen selbst getragen werden muss. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger. Paartherapie, Beratung und Coaching berechnen wir analog zu einer psychotherapeutischen Sitzung, wobei abweichend von einer Heilbehandlung auch ein Zuschlag in der Höhe der geltenden Mehrwertsteuer notwendig wird.

Private Krankenkassen und Beihilfe von Bund und Ländern

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Private Krankenkassen sowie die Beihilfe von Bund und Ländern die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung vollständig übernehmen. Je nach Versicherungstarif gibt es jedoch eine unterschiedliche Anzahl durchzuführender Sitzungen sowie Genehmigungsvorbehalte. Bitte erfragen Sie daher vorab bei Ihrem Kostenträger die Konditionen für eine ambulant durchgeführte Psychotherapie durch Psychologische Psychotherapeut:innen.

Selbstzahler:innen

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten einer Therapie oder einer psychologischen Beratung oder eines Coachings selbst bezahlen. Häufig äußern Klient:innen und Patient:innen den Vorteil, dass dadurch keine psychischen Diagnosen vergeben und bekannt werden. Die resultierenden Kosten können zusätzlich in der Regel im Rahmen Ihrer Steuerklärung steuermindernd angebracht werden.

Gesetzlich krankenversicherte Klient:innen und Patient:innen

Leider können wir gesetzlich krankenversicherte Patient:innen derzeit aufgrund eines fehlenden Kassensitzes nicht psychotherapeutisch behandeln. Es gibt jedoch die Möglichkeit ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie erfolglos auf der Suche nach einer kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeut:in sind und innerhalb einer angemessenen Zeit keine Behandlung stattfinden kann.

Ausfallhonorar

Für Terminversäumnisse und kurzfristige Absagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stellen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 100,00 € für Behandlungssitzungen, ggfs. zzgl. MwSt. (maximal jedoch 80% des entgangenen Honorars zzgl. MwSt.) in Rechnung. Das Ausfallhonorar wird nicht durch die Krankenkasse, Versicherung oder einen anderen Kostenträger erstattet und muss durch die Klient:in oder Patient:in getragen werden.